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Gesundheitsuntersuchung

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Gesundheitsuntersuchung


Nach den vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassenen Richtlinien kann die Gesundheitsuntersuchung bei Frauen und Männern zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre erfolgen. Sie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse und sollte alle 3 Jahre durchgeführt werden, um chronische Erkrankungen und Krankheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

 


Bei der Gesundheitsuntersuchung wir die Krankengeschichte abgefragt, insbesondere zur Erkennung persönlicher Risikofaktoren.

 

Danach erfolgt der Check-up - eine vollständige körperliche Untersuchung. An Blutwerten dürfen laut Richtlinie Cholesterin (Gesamtcholesterin) und Blutzucker bestimmt werden. Ferner wird der Urin mittels Harnstreifentest untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem umfassenden Beratungsgespräch erörtert.

 

Daraus kann sich - über die Gesundheitsuntersuchung hinaus - die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergeben.

 

Gerne führen wir nach Terminabsprache einen Check-up bei Ihnen durch.